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Bundesgerichts-Urteil: Die Einschätzung von Hans-Peter Sorg

Freitag, 24. August 2007 15:12

Gewisse Punkte im SPV-Doping-Reglement könnten gemäss Hans-Peter Sorg durchaus geändert werden.

Hans-Peter Sorg war 1994 bis 2003 Präsident des Schweizerischen Galopprennsportverbandes (jetzt: Galopp Schweiz), ist Jurist und Präsident des Sportgerichtes des SPV - ein absoluter Fachmann also. Wir haben ihn gefragt, wie er das Bundesgerichts-Urteil im Fall Old Cat einschätze.

"Obschon es keinen Einheitsentscheid der Richter gab, war es letztendlich eine klare Sache", erklärte Sorg, "drei Richter waren ganz auf unserer Seite, eine Richterin gegen uns. Und der fünfte Richter hatte lediglich in der Frage der Bestrafung des Trainers eine andere Meinung. Die Disqualifikation wurde mit 4:1 klar bestätigt."

Letztendlich wird in der schriftlichen Begründung des Urteils dieses Stimmverhältnis nicht wiedergegeben werden. Dort wird dann einfach stehen, dass es ein Mehrheitsentscheid war.

 

"Nulltoleranz" als eine mögliche Lösung - Bundesgericht mischt sich nicht in diese Frage ein

Interessant ist die Aussage von Hans-Peter Sorg bezüglich der Bundesgerichts-Beurteilung der SPV-Doping-Regelungen. "Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Regelungen nötig und angemessen sind. Im Grunde wollte es sich jedoch nicht einmischen in die Diskussion über Nulltoleranz. Nach dem Motto ' wir mischen uns nicht ein, wenn sich Fachleute eingehend mit einer Materie befasst haben und eine nicht-willkürliche Lösung gefunden haben' ", erklärte Sorg, "das Bundesgericht beurteilte die Bestimmungen des Reglementes als unmissverständlich und zulässig. Allerdings würde es auch andere Regelungen akzeptieren, wenn diese von Fachleuten empfohlen und in den Rennreglementen entsprechend normiert wären. Den Sportverbänden steht somit ein grosser Bereich zur Verfügung, in welchem sie autonom entscheiden können."

Ähnlich verhält sich das Bundesgericht gemäss Sorg zum Beispiel auch gegenüber Gemeinden, auch dort wird die Gemeinde-Autonomie nicht angetastet. Hier wurde die Autonomie eines Sportverbandes betont.

"Ein Richter hat dann bemerkt, dass eine andere Regelung - zum Beispiel eine Abkehr von der Nulltoleranz-Politik – toleriert würde. Aber dass dies im konkreten Fall kein Thema sei, weil der SPV den von der internationalen Konferenz der Rennsportorganisationen erlassenen Regelungen vorbehaltlos zugestimmt habe. Und diese verlangen Null-Toleranz bei Dopingkontrollen, mit wenigen Ausnahmen, welche alle speziell begründet sind", so Sorg.

 

Diskussion um die schrankenlose Haftung des Trainers

In der Frage, ob und allenfalls wie der Trainer Kurt Schafflützel zu bestrafen sei, war sich das Gericht nicht einig. "Die Verantwortung des Trainers ging den einen zu weit. Der Gerichtspräsident wollte dem Trainer die Busse erlassen. Doch das SPV-Reglement sieht zwingend eine Mindestbusse vor", führte Sorg aus. "Positiv beurteilte das Bundesgericht, dass in diesem Falle lediglich die Mindestbusse ausgesprochen wurde. Meiner Meinung nach könnte man gelegentlich darüber diskutieren, in bestimmten Ausnahmefällen den Trainern eine Busse zu erlassen. Doch dazu müsste vorerst das Reglement geändert werden."

Dies wäre im Einklang mit internationalen Regelungen. So wurde zum Beispiel Christoph Gallier im Fall Jag de Bellouet vom französischen Dachverband Cheval Français nicht gebüsst, als der Trab-Crack wegen eines verunreinigten Futter-Zusatzes positiv getestet wurde. Nach SPV-Reglement hätte Gallier eine Mindestbusse von 2000 Franken zahlen müssen - auch wenn ihn nachweislich keine Schuld traf.



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