Galopp Schweiz hat im Rahmen der Reglementsrevision per 1.3.2009 u.a. das Kapitel "Besitzer" überarbeitet und die Deklaration der Besitzverhältnisse neu geregelt. Unter anderem werden nun die Begriffe "Besitzer" und "Eigentümer" verwendet.
Die Formulare zur "Bestätigung der Besitzverhältnisse", welches jeder Besitzer für jedes Pferd ausfüllen muss, wurden ebenfalls überarbeitet und denjenigen von Suisse Trot angepasst.
Marco Bottani (seines Zeichens Dr. iur.) hat uns folgende Nachricht dazu geschickt:
"Galopp Schweiz scheint ein neues Steckenpferd zu haben: Das "Besitzerformular". Da werden diesbezüglich Statuten bereinigt und über den Rennkalender Erklärungen verbreitet und die Verwirrung wird nur noch grösser.
Als Jurist ist mir schon klar, dass zwischen "Besitzern" und "Eigentümern" zu unterscheiden ist. Für den Laien ist eine solche Differenzierung zu kompliziert. Einfacher wäre alles zu erklären, wenn man den Besitzerbegriff abschaffen würde. Dann hätten wir noch Eigentümer ( Alleineigentum oder mehrere Eigentümer an einem Rennpferd ), welche ein Pferd an Rennen einsetzen.
Bei Mietverhältnissen ist die Sache auch klar: Da gibt es einen oder mehrere Eigentümer und einen Mieter mit Rennfarben, welcher das Pferd an Rennen einsetzt ( analog Auto beim Leasing: Eigentümerin ist die Bank, der Leasingnehmer setzt das Auto auf der Strasse ein und ist deshalb auf dem Fahrzeugausweis mit Kontrollschild vermerkt ).
Bei Stallgemeinschaften ( Rennfarben mit Pseudonym ) gibt es einen Stallverantwortlichen und Stallmitglieder ( diese können, müssen aber nicht unbedingt Eigentümer/Mieter eines Pferdes sein).
Mit anderen Worten: Das Wort "Besitzer" als Oberbegriff trägt nur zur Verwirrung bei. Die von mir erwähnten Unterscheidungen sind klar und auch für den Laien verständlich."
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