Private Wett-Anbietern kann von EU-Staaten verboten werden, Wetten via Internet anzubieten. Diesen Entscheid hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag veröffentlicht.
Dabei bezog sich das Gericht auf die Situation in Portugal, wo ein Verbot für Glücksspiele im Internet besteht - Private Online-Anbieter wie Bwin (die österreichische bwin Interactive Entertainment war in Portugal wegen einer Monopol-Verletzung verklagt worden) hatten darauf gehofft, der EuGH würde sich gegen eine Beschränkung aussprechen.
Der Gerichtshof hat zwar anerkannt, dass die portugiesische Regelung die Dienstleistungsfreiheit in der EU einschränke - aus "zwingenden Gründen des Allgemeininteresses" sei dies jedoch rechtens.
Diesem Entscheid kommt grosse Bedeutung zu, weil sich der EuGH nach einigen Entscheiden zu "normalen" Glücksspielen erstmals überhaupt zu Internet-Glücksspielen (und dazu zählen auch Wetten...) geäussert hat.
In ganz Europa sind staatliche Lotto- und Totogesellschaften (und sicher auch die PMU in Frankreich!) selbstredend hoch erfreut über das Urteil, das es ihnen ermöglicht staatliche Monopole auch im Internet aufrecht zu erhalten. Dies zumindest rechtlich - an der technischen Umsetzung (wie ein Spieler daran gehindert werden kann aus einem betroffenen Land eine Wette via Internet zu plazieren) wird noch gearbeitet werden müssen.
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