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Untersuchungs-Ergebnis im Fall Silver Market: Impf-Beweise gemäss Galopp Schweiz nicht stichhaltig

Dienstag, 18. August 2009 20:46

Im neusten Rennkalender (online-Version) hat Galopp Schweiz das Ergebnis (inklusive Begründung) der Untersuchung betreffend Impfungen von Silver Market im Avenches-Auktionsrennen publiziert. 

Wir hatten die Sicht der Dinge von Trainer Mario Hofer bereits ausführlich dargestellt (siehe separaten Artikel). Er hatte erklärt, die von der Rennleitung verlangten Beweise erbracht zu haben, dass die von ihm trainierte Stute Silver Market korrekt geimpft worden war, dies aber im Pferdepass nicht eingetragen war. 

Galopp Schweiz sieht das nach Nachforschungen beim deutschen Direktorium nun anders, wie im Rennkalender nachzulesen ist (siehe voller Wortlaut unten). 

Die Entourage von Silver Market hat einen Anwalt mit der Angelegenheit beauftragt. 

 

 

Auszug aus dem Rennkalender (ungekürzt)

Avenches, 1. August 2009, Rennen Nr. 4 "BBAG Auktionsrennen"

Im Protokoll definitives Rennergebnis vom 1. August 2009 stellte die Rennleitung an die Sanktionskommission von Galopp Schweiz den Antrag, es sei im Zusammenhang mit der Impfung des Pferdes "Silver Market" im Rennen Nr. 4 "BBAG Auktionsrennen" eine Untersuchung einzuleiten. Der Trainer des Pferdes "Silver Market" Marion Hofer (sic!) wurde vor dem Rennen über die Einleitung einer Untersuchung orientiert und hat zur Kenntnis genommen, dass sein Pferd unter Vorbehalt am Rennen teilnimmt. Die Sanktionskommission hat dem Antrag der Rennleitung stattgegeben. Mit Schreiben vom 5. August 2009 legte die Trainerin Carmen BoBocskai des in diesem Rennen zweitplatzierten Pferdes "Cumascheals" innert Frist aus den gleichen Gründen Protest gegen das Pferd "Silver Market“ ein.

Gemäss § 2 der Weisung XVI (Weisung betreffend Zulassung aus dem Ausland kommender Pferde) muss die Impfung von im Ausland trainierten Pferden den Bestimmungen des jeweili-gen Landes entsprechen, in dem das Pferd trainiert wird. Das Pferd "Silver Market" wird in Deutschland trainiert. Die Deutschen Impfbestimmungen sind gleich wie diejenigen in der Schweiz.

Aus den Impfungen im Pass des Pferdes "Silver Market" ist klar ersichtlich, dass das Pferd das letzte Mal am 15. Juni 2008 gegen Influenza geimpft wurde. Trainer Mario Hofer macht geltend, dass das Pferd "Silver Market" gegen Influenza entgegen den Eintragungen im Pass geimpft worden sei. Er reichte am 3. August 2009 eine tierärztliche Bestätigung ein, dass das Pferd "Silver Market" von Dr. med. vet. Jan C. Merkt am 9. März 2009 mit dem Impfstoff Duvaxyn IE Plus in Krefeld geimpft worden sei. Das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen E.V. bestätigte diesen Eintrag im EDV System. Auf Nachfrage bestätigte das Direktorium, dass dieser Eintrag keinen offiziellen Charakter habe und nur bedingt eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben biete. Nicht nur die Mitarbeiter des Direktoriums, sondern auch jeder Trainer bzw. Besitzer könne die Daten selbst eingeben oder veranlassen, ohne einen Beleg vorlegen zu müssen. Weiter bestätigte das Direktorium dass für den Impfschutz gegen Influenza gemäss Deutscher Rennordnung  Nr. 141 die Eintragungen durch die Impftierärzte im Pferdepass massgebend sei.

Der Pferdepass gilt in Deutschland wie in der Schweiz als offizielle Bestätigung für Impfun-gen. Eine nachträgliche Bestätigung des Tierarztes kann die Eintragung im Pass nicht erset-zen. Im Pferdepass ist keine Impfung gegen Influenza nach dem 15. Juni 2008 eingetragen. Diese hätte jedoch auch nach Deutscher Rennordnung spätestens 9 Monate nach der letzten Impfung vom 15. Juni 2008 erfolgen müssen. Es liegt in der Verantwortung des Trainers, die korrekte Impfung und den Eintrag im Pferdepass zu überprüfen (§ 4 Weisung XVIII).

Das Pferd "Silver Market" gilt aufgrund der fehlenden Eintragung im Pferdepass als nicht kor-rekt geimpft und wäre in der Schweiz gemäss § 2 Weisung XVI nicht startberechtigt gewesen. Das Pferd "Silver Market" ist im Rennen Nr. 4, "BBAG Auktionsrennen", am 1. August 2009 in Avenches gemäss § 2 Weisung XVI in Verbindung mit § 176 Ziffer 3.2 GRR zu disqualifizie-ren. Das Rennen ist entsprechend neu zu rangieren.
 

 

 



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