Sie müssen eingeloggt sein, damit Sie Ihre eigenen Quicklinks speichern und bearbeiten können. Noch kein Benutzerkonto bei uns?
E-Mailadresse:


Passwort:

Noch kein Benutzerkonto bei uns?
Schnellsuche
Schnellsuche öffnen mit Tastatur: CTRL+F
 

Prove



20 statt 28 Jahre: Verurteilung von Rita Staub-Hug im Revisionsverfahren bestätigt

Freitag, 19. Oktober 2007 10:15

Am Donnerstag (18.Oktober 2007) gab das Gericht von Bouches-du-Rhône sein Urteil im Berufungsverfahren bekannt.

Rita Staub-Hug ist vom Gericht Bouches-du-Rhône (Aix en Provence) als schuldig verurteilt worden, den Auftrag für den Mord an ihrem Mann Tino Staub erteilt zu haben. Der allseits bekannte und beliebte Engadiner Trab- und Skikjöringfahrer wurde Ende September 2003 in seinem Anwesen im südfranzösischen Fréjus ermordet aufgefunden.

Rita Staub-Hug hatte das Urteil von Ende Januar 2007 (28 Jahre Haft - siehe Artikel) an die nächste Instanz weitergezogen. Sie hatte auch in dem viertägigen Revisions-Prozess abgestritten, den Auftrag zur Ermordung ihres Mannes gegegben zu haben. Ihr Anwalt versuchte gemäss einer Meldung von Agence France Press (AFP) die zum Teil verwirrenden Aussagen, die Rita Staub-Hug direkt nach ihrer Verhaftung gemacht hatte, wie folgt zu erklären: "Rita Hug wollte ihren Mann nicht töten lassen, sie wollte ihn nur bedrohen lassen. Aber sie traute sich dann nicht dies zuzugeben, darum hat sie gelogen und mehrere Tathergangsversionen erfunden." 

Das Gericht erkannte auf schuldig, reduzierte das Strafmass aber um 8 Jahre auf nun 20 Jahre. 

 



Copyright © 2026 by horseracing.ch | Webdesign - CMS - Datenbank by moderntimes.ch | 178378323 Zugriffe seit Mittwoch, 11. Januar 2006
Logo horseracing.ch