Der Renntag vom 15. Juni 2008 auf der Berliner Rennbahn Hoppegarten wird Alexander Pietsch so schnell nicht vergessen.
Der mit 8 Ritten reich befrachtete Arbeitstag begann sehr gut für den 36-Jährigen. Im 2. und 3. Rennen punktete er mit den Favoriten Bali Star und Mireille. Im fünften Rennen gar noch der dritte Tagessieg mit Idschi und schliesslich zwei weitere Totoränge mit Sinfonietta und Argar.
So weit, so erfolgreich. Zum Verhängnis wurde Pietsch sein letzter Einsatz. Mit der von Lutz Pyritz vorbereiteten Top-Favoritin (2:1) Amira belegte er in einem Ausgleich IV über 1600 Meter den vierten Platz - eine halbe Länge hinter Rang drei. Die Rennleitung belegte ihn danach wegen (Zitat) "grobfahrlässiger Nichtwahrnehmung der Gewinnaussichten" mit einem Reitverbot vom 24.Juni 2008 bis zum 23.September 2008.
41 Renntage ist Pietsch also gesperrt, verpasst sowohl das Hamburger Derby-Meeting wie auch die Grosse Woche in Baden-Baden. Und dies alles nach einem Ritt auf einem Pferd, das dem Rennstall "Blaues Wunder" gehört. Nomen est omen...
In Deutschland wird also ganz offensichtlich der Schutz der Wetter gross geschrieben. Denn im Endeffekt sind es die Wetter, die sich nicht wehren können - Besitzer und Trainer können einen Jockey oder Fahrer schlichtweg nicht mehr engagieren.
In der Schweiz ist dieser Schutz weit weniger gross. Jedenfalls in der Praxis.
In der Theorie heisst es nach Paragraph 160 des Schweizer Galopp-Rennreglements in Absatz 1: "Ein Reiter muss die Gewinnaussichten seines Pferdes im Rennen bestmöglich wahrnehmen. Insbesondere muss er sein Pferd für die mit Geldgewinn verbundene Platzierung so lange ausreiten, als es nicht geschlagen ist." - Absatz 2 besagt, dass Reiter, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, mit Sanktionen belegt werden (ebenso alle Personen, die ihn dazu veranlasst haben).
Man stelle sich vor Great Spain hätte im Mai in Aarau den Jagd-GP wegen der Unachtsamkeit seines Jockeys Jaroslav Myska nicht gewonnen. Die Rennleitung hätte ihn gemäss den Weisungen betreffend Sanktionen wohl auch gebüsst (100 Franken) - betreffend Lizenzentzug steht in den Weisungen "eventuell". Und mehr als ein Tag ohnehin nicht.
Erst bei einem Wiederholungsfall (innerhalb eines Jahres) wären dann 300 Franken Busse und ganz sicher Lizenzentzug die Folge gewesen.
Und nun die entscheidende Frage: Wer kann sich daran erinnern, wann letztmals auf einer Schweizer Rennbahn ein Reiter/Fahrer wegen Nichtwahrnehmens der Chancen belangt wurde?
...eben! Doch auch in der Schweiz gibt es ab und zu Reiter/Fahrer, die ihre Chancen nicht wahrnehmen. Auch darauf sollte vermehrt geachtet werden, nicht nur auf mögliche Behinderungen und die Anzahl Peitschenschläge, wobei wir natürlich wissen, dass die Arbeit der Rennleitung sehr komplex und anspruchsvoll ist. Die Wetter werden dankbar sein.
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