Wie die französische Internet-Zeitung "Jour de Galop" berichtet hat die FIAH am Montag Abend (2.April 2012) das Einverständnis zur Publikation einer Liste mit 22 Substanzen gegeben, für die bei Doping-, respektive Medikations-Kontrollen nun Grenzwerte festgelegt worden sind.
Die Nulltoleranz, die auch der SPV (z.B. im Fall Old Cat bis vor Bundesgericht) verteidigt hatte, muss nun wohl auch in der Schweiz neu beurteilt werden. Bei den Substanzen (wir befassen und in den kommenden Tagen eingehender damit) handelt es sich u.a. auch um solche, die in Schweizer "Doping-Fällen" eine Rolle gespielt haben: Phenylbutazone zum Beispiel - genau der Wirkstoff, der im Körper der GP-St.Moritz-Siegerin 2007 nachgewiesen worden war. Allerdings war dies damals in infinitesimal geringer Menge... Trotzdem war nach damaligen Reglementen (eben ohne Grenzwerte) die Disqualifikation die logische Folge.
Auch Skikjöring-Crack King George war seinerzeit auf dieses Mittel "positiv" getestet worden.
Nun gilt es, die Situation zu analysieren.
Dies werden wir in den nächsten Tagen tun - selbstverständlich mit Spezialisten, die zu Wort kommen werden.
Mehr folgt in den nächsten Tagen
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