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Fall Sable Noir: Rekurs beim Sportgericht eingereicht - Einfluss auf Gewichtsberechnung

Sonntag, 06. Juni 2010 00:04

Die Pferde der Ecurie Sable Noir sind nach dem wie erwartet eingreichten Rekurs beim Sportgericht SPV vorläufig weiterhin startberechtigt - gemäss einem speziellen Passus im CH-Galopprennreglement müssen nun die im 2010 von Sable Noir-Pferden geschlagenen Gegner mit den Gewichten laufen, als ob die Disqualifikation bereits Tatsache wäre.

Die Verantwortlichen der Ecurie Sable Noir haben wie erwartet das zur Verfügung stehende Rechtsmittel, den Rekurs an das Sportgericht des Schweizer Pferderennsport-Verbandes, ausgeschöpft. Damit dürfen die Sable Noir-Pferde vorläufig weiter starten. Dies zumindest so lange, bis das Sportgericht einen Entscheid gefällt hat. Dies kann durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen. Im übrigen ist gemäss unseren Informationen Sportgerichts-Präsident Hans-Peter Sorg als Mitbesitzer von Just That, die im Falle einer Disqualifikation der Sable Noir-Pferde von Mopsos den Sieg im Grand Handicap d'Yverdon (13.5.2010 in Avenches) erben würde, in den Ausstand getreten. Nun sind die verbliebenen Richter (Peter Moor, Dr. Cyrill Schubiger, Hansjörg Stettler und Beat Zingg) sowie die Gerichtsschreiberin Kathrin Teuscher gefordert.

 

Ebenfalls gefordert sind ab sofort alle Trainer, die Schützlinge im Stall haben, welche in der Saison 2010 durch eine allfällige Disqualifikation eines Sable Noir-Pferdes mehr Preisgeld verdienen würden (eine Liste der betroffenen Pferde soll im nächsten Rennkalender publiziert werden). Denn gemäss Paragraph 175, Absatz 5 des Schweizer Galopprennreglements (GRR) gilt folgendes: "Ist ein Disqualifikations- bzw. Distanzierungsentscheid noch nicht rechtskräftig, gelten im renntechnischen Sinne als Gewinner der Preisgelder sowohl die Pferde gemäss tatsächlichem Einlauf als auch jene, die nach rechtskräftigem Entscheid für eine Platzierung in Frage kommen."

 

Dies kann zu suboptimalen Konstellationen führen - einige Pferde müssen mit mehr Gewicht laufen (z.B. Radix im Hürden-GP in Aarau, wo er "behandelt" wird wie wenn er die Grande Course de Haies de Printemps am 13.5. in Avenches gewonnen hätte und nicht mit Weile-Rückstand hinter Fighting Johan als Zweiter ins Ziel gekommen wäre).

Weit schlimmer ist die Situation für jene Pferde, die durch eine (vorerst unsichere) Disqualifikation und entsprechend besserer Plazierung gar nicht mehr in bestimmte Rennen reinkommen (z.B. Kategorie-Rennen oder solche, die für Pferde offen sind, welche seit 1.3.2009 keinen gewissen Geldbetrag gewonnen haben).

Bleibt zu wünschen, dass das Sportgericht seine aufwendige Arbeit innert verhältnismässig kurzer Zeit abschliessen kann. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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