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Mehr Galopper mit Sternchen - Jackass und Co. können nun Inländer-Rennen laufen (UPDATED)

Mittwoch, 03. Juni 2009 11:38

Die neue Inländer-Regelung bei den Galoppern trägt jetzt erste "Früchte" in Form von Starts durch Neo-Inländern wie Jackass - Fragezeichen um die für Avenches genannten Seneca Village oder Shiraz.

Die von der Vereinigung Schweizer Vollblutzüchter (VSV) angeregte und von Galopp Schweiz umgesetzten Neu-Regelung der Inländer-Bestimmung hat jetzt erste konkrete Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Felder.

Am Sonntag in Aarau könnte der von Erich Schmid in Frankreich gezogene Jackass im Preis der turf-freunde.ch als erster Neo-Inländer gegen Pferde aus reiner Inländer-Zucht punkten (die dreijährige Vayona belegte als nach unserer Rechnung erste "Neo-Inländerin" an Auffahrt in einem Rennen für dreijährige Inländer Rang 4).

Eine Woche später im Inländer-Rennen in Avenches figurieren unter den genannten Pferden Seneca Village, Jabiru, Moniyall und Shiraz.

Gemäss Mitteilung im aktuellen Rennkalender ist grundsätzlich (es braucht dafür nur einen Antrag des Züchters oder Besitzers an Galopp Schweiz) nun jedes (Galopp-)Rennpferd, welches von einem Galopp Schweiz-Mitglied mit Wohnsitz in der Schweiz gezüchtet wurde, in den Inländer-Rennen startberechtigt - im Pferdepass muss dazu das Mitglied von Galopp Schweiz als Züchter aufgeführt sein. Bei Gestüten oder Stallnamen als Züchter muss nachgewiesen werden, dass als Hauptverantwortlicher ein Aktivmitglied von Galopp Schweiz mit Wohnsitz in der Schweiz dahinter steht.

(Klammerbemerkung zu den Avenches-Nennungen: Genau dies scheint uns bei Shiraz und auch bei Seneca Village nicht der Fall zu sein. Beim Direktorium in Köln ist bei Shiraz Benedikt Fassbender aus Köln als Züchter aufgeführt. Und Seneca Village wurde gemäss Informationen von France Galop in Frankreich von einem gewissen J.Beres gezüchtet. Die Verantwortlichen werden dies sicher abzuklären wissen...)

Diese (letztlich dann zugelassenen) "Neo-Inländer" sind in den offenen Rennen nicht prämienberechtigt, können aber die reinen Inländer-Rennen bestreiten.

 

Fehlende Übergangs- und/oder Ausführungsbestimmungen?  

Im Zusammenhang mit der Einführung/Umsetzung scheint uns nicht alles so klar zu sein. Welcher Zeitpunkt ist für die Bedingungserfüllung massgebend? Muss der Züchter zum Zeitpunkt der Geburt des Fohlens, zum Zeitpunkt der Einführung in die Schweiz oder möglicherweise erst um Zeitpunkt der Antragsstellung (Inländer-Anerkennung) Mitglied von Galopp Schweiz sein sowie Wohnsitz in der Schweiz haben?

Wir bemühen uns, von offizieller Stelle Antworten zu bekommen.

 

 

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