Das Sportgericht des Schweizer Pferderennsport-Verbandes unter dem Vorsitz von Hans-Peter Sorg hat wie bereits gemeldet den Rekurs von Miguel Lopez (Song of Victory) gutgeheissen, nachdem die Rennleitung seinen Protest gegen Richard Juteau (Ailton) wegen Behinderung nach dem 90'000-Franken-Rennen (Défi du Galop) am 31.7.2009 in Avenches noch abgelehnt hatte, den Franzosen aber wegen "gefährlicher Reitweise" gebüsst hatte.
In der Schweizer Renn-Szene brodelt es nun. Insbesondere die Rennleitung fühlt sich nicht korrekt behandelt - nicht zuletzt deshalb, weil das Sportgericht SPV sein Urteil im Wesentlichen auf einen "privaten Film" (denjenigen von horseracing.ch, den Barbara König aufgenommen hat) abstützt, weil der fragliche Vorfall darauf besser zu erkennen ist als auf dem offiziellen Film.
Wir haben Rennleitungspräsident Peter Berner um eine Stellungnahme gebeten - diese ist unmissverständlich ausgefallen: "Für die Rennleitung und den Pferderennsport ist dieses Urteil ein Skandal. Das Urteil wurde nicht anhand der offiziellen Rennverfilmung beurteilt, sondern nach Besichtigung der Rennverfilmung von Frau König. Für die Rennleitung war dieser Vorfall keine rennentscheidende Behinderung."
Auf das Urteil angesprochen erklärte Hans-Peter Sorg, der Präsident des Sportgerichtes SPV, am Freitag (4.9.2009), es habe sich um einen einstimmigen Entscheid des Dreiergremiums gehandelt.
"Galopp Schweiz hat eine schriftliche Urteilsbegründung verlangt. Wir arbeiten diese nun aus. Die Sportgerichtspraxis bei Behinderungen wird dann im Rennkalender vom 23.September 2009 nachzulesen sein", so Sorg.
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