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Atlantic Dancer und Westlander trugen in Arosa zu wenig Gewicht

Samstag, 19. Januar 2008 22:38

Weil Chantal Zollet neu mit der Profi-Lizenz geritten war, hatte sie keine Reitererlaubnis mehr - beide Sieger vom 13. Januar 2008 werden deshalb mit grösster Wahrscheinlichkeit disqualifiziert.

So brutal kann fast nur der Pferderennsport sein. Am ersten Aroser Renntag waren sie die umjubelten Sieger. Atlantic Dancer, Westlander, Trainer André Schennach und Reiterin Chantal Zollet.

Weniger als eine Woche später ist alles ganz anders. Die beiden Siege sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weg (100% sicher in solchen Angelegenheiten ist allerdings nichts, wie wir zuletzt im Fall "Victoire d'Escreux" gesehen haben).

Was ist passiert? Nun, Chantal Zollet hat sich entschieden, in der Saison 2008 mit der Berufsreiter-Lizenz zu reiten (wir haben berichtet). "Ich habe extra beim Sekretariat Galopp Schweiz nachgefragt, wie das mit meiner Reitererlaubnis ist und bin im Glauben, alles sei korrekt, dann in Arosa so geritten", erklärte Zollet.

Doch in der Woche nach dem Renntag ging in der Szene das Gerücht herum, mit dem Gewicht der beiden Sieger habe etwas nicht gestimmt.

Der Knackpunkt: Berufsrennreiter mit oder ohne eidgenössischen Fähigkeitsausweis?

In der Tat steht in den allgemeinen Bestimmungen für die Galopprennen in der Schweiz unter Paragraph 16.2 (Gewichtsbestimmungen Reiter), dass in der Schweiz lizenzierte Berufsrennreiter nur dann die gleichen Gewichtserlaubnisse (für weniger als 5 Siege 5 Kilo, für weniger als 30 Siege 3 Kilo und für weniger als 50 Siege 2 Kilo) in Ansprung nehmen können wie Amateure und Lehrlinge, wenn sie einen eidgenössischen Fachausweis besitzen (z.B. Absolventen der Rennreiterlehre).

Ist dies nicht der Fall, dann ist ab 15 Siegen (Flach und Hindernis werden bei all diesen Erlaubnis-Diskussionen jeweils getrennt betrachtet) Schluss mit Erlaubnissen.

Mit dem Einlösen der Berufsrennreiter-Lizenz hat Chantal Zollet, die zuvor als Amazone noch 2 Kilo erlaubt hatte, deshalb (wenn wir diese Regelung richtig interpretieren) ihre Reitererlaubnis verloren.

In Arosa ist sie aber, im Glauben dies sei korrekt, noch so geritten. Hätte Zollet die allgemeinen Bestimmungen - die bei den Ausschreibungen stets vorgängig mitpubliziert werden - selbst gelesen, hätte sie jedoch erkennen können, dass dem nicht so ist. Im Vertrauen auf die Auskunft des Sekretariates von Galopp Schweiz hat sie dies unterlassen. 

 

Proteste offenbar eingereicht

Offiziell ist in diesem Fall natürlich noch nichts (der nächste Rennkalender wird wohl mehr Aufschluss geben), doch haben wir erfahren, dass in beiden Rennen mindestens ein Protest gegen den Sieger (eben Atlantic Dancer und Westlander) eingegangen sei.

Trainer André Schennach wollte zu dieser Angelegenheit keine Stellung nehmen.

 

Weitere Infos folgen in den nächsten Tagen

 

 
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