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Sable Noir-Rekurs von Sportgericht mehrheitlich abgewiesen

Montag, 26. Juli 2010 20:35

Das Sportgericht des Schweizer Pferderennsport-Verbandes hat seinen Entscheid im Rennkalender publiziert - die Sable Noir-Pferde werden nicht rückwirkend disqualifiziert, aber in diesen Farben dürfen künftig keine Starts mehr erfolgen.

Nachdem sowohl der Präsident und der Vizepräsident in den Ausstand getreten waren, tagte das Sportgericht unter der Interims-Leitung von Beat Zingg.

Der Beschluss des Vorstandes von Galopp Schweiz vom 18. Mai 2010 wurde mehrheitlich vom Sportgericht bestätigt. Einzig die rückwirkende Disqualifikation der Sable Noir-Pferde seit 1.1.2010 wurde aufgehoben.

 

Im selben Rennkalender sind bereits diverse Besitzwechsel-Anzeigen von Sable Noir-Pferden publiziert:

Mopsos und Maintop laufen nun in den Farben der Scuderia Teanau, Zafeereli in denjenigen seines Trainers Guy Raveneau. Auenwunder hat in die Zucht gewechselt.

 

 

 

 

Hier der Wortlaut des Urteils

 

 

SPORTGERICHT

DES SCHWEIZERISCHEN PFERDERENNSPORT-VERBANDES (SPV)

 

 

Sitzung vom 23. Juli 2010

 

 

Anwesend:    Beat Zingg, Interimspräsident

die Sportrichter Peter Moor und Cyrill Schubiger

die Gerichtsschreiberin Kathrin Teuscher

 

                        Die Parteien:

Cornelia Suter 

RAin Dominique von Planta-Sting als Vertreterin von Cornelia Suter

Karin Brunold und Urs Muntwyler als Vertreter von Galopp Schweiz

 

 

Urteil vom 23. Juli 2010

 

 

in Sachen

 

 

Cornelia Suter / Ecurie Sable Noir, Bergstrasse 17, 8107 Buchs

                                                                                                                      Rekurrentin

 

vertreten durch: RA Dominique von Planta-Sting, Planta & Planta, Postfach 2277, 8021 Zürich

 

 

gegen

 

 

Galopp Schweiz, Les Longs-Prés,
Postfach 175, 1580 Avenches
                                                                                                                      Rekursgegner

 

betreffend

 

Beschluss des Vorstandes Galopp Schweiz vom 18.5.2010 (Disqualifikation und Ausschluss der Pferde im Besitze des Ecurie Sable Noir von allen Pferderennen in der Schweiz seit dem 1.1.2010)


 

Das Sportgericht SPV erkennt:

 

1.      Der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses vom 18.5.2010 wird abgewiesen.

 

2.      Die heute von der Rekurrentin ergänzend gestellten Anträge werden ebenfalls abgewiesen.

 

3.      Auf den Antrag der Rekurrentin auf Publikation des Urteils vom 23.7.2010 wird nicht eingetreten.

 

  1. Im Übrigen wird der Rekurs teilweise gutgeheissen und Ziff. 1 des angefochtenen Beschlusses des Vorstands Galopp Schweiz vom 18.5.2010 aufgehoben.

 

Ziff. 2 des angefochtenen Beschlusses des Vorstands Galopp Schweiz vom 18.5.2010 wird bestätigt und es werden ab Rechtskraft des Beschlusses sämtliche Pferde im Besitze des Ecurie Sable Noir von allen Pferderennen in der Schweiz ausgeschlossen.

 

5.      Die Gerichtskosten werden auf Fr. 1’500.- festgesetzt und zu 2/3 der Rekurrentin und zu 1/3 dem Vorstand Galopp Schweiz auferlegt.

 

Der Kostenbezug erfolgt durch den Vorstand SPV und wird mit der geleisteten Prozesskaution von Fr. 1'000.- verrechnet.

 

6.      Mündliche Eröffnung und schriftliche Mitteilung im Dispositiv an die Parteien sowie an den Vorstand SPV zur Publikation im Rennkalender.

 

Die Parteien können innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung des Dispositivs beim Präsidenten des Sportgerichtes SPV schriftlich die Ausfertigung eines begründeten Entscheides verlangen. Verlangt eine Partei die Ausfertigung eines schriftlich begründeten Entscheides, so hat die Rekurrentin Fr. 1'000.-, der Rekursgegner Fr. 500.- zu bezahlen.

 

 

Im Namen des Sportgerichts SPV:

 

 

Der Interimspräsident:                                                        Die Gerichtsschreiberin:

 

 

(Beat Zingg)                                                                         (Kathrin Teuscher)

 
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