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Regelungen der Schweizer Vollblut-Zucht liberalisiert

vendredi, 23. mai 2008 15:29

Der neue Vorstand der Vereinigung Schweizer Vollblutzüchter VSV gibt mächtig Gas - in Zusammenarbeit mit Galopp Schweiz wurden die Bestimmungen für die Inländer-Geltung deutlich gelockert.

Die Galopper nähern sich den Trabern an, jedenfalls im Bereich der Zucht. Der Begriff "Inländer" wurde analog der im Sektor Trab bereits geltenden Regelungen neu definiert, wodurch es wesentlich einfacher wird, einen Schweizer Inländer-Vollblüter zu züchten (oder aus einem Nicht-Inländer einen solchen zu "machen") als bisher.
Wer sein Pferde nicht einfach nur in Inländer-Rennen laufen lassen, sondern in offenen Rennen Züchter- und Besitzerprämien kassieren möchte, muss jedoch nach wie vor strengere Bedingungen erfüllen.

Während lange Zeit von führenden Schweizer Züchtern jegliche Liberalisierung vehement bekämpft wurde, ist nun also dem neuen VSV-Vorstand unter der Führung von Fritz von Ballmoos gelungen, was noch vor ein paar Jahren nahezu unmöglich schien. Es war Zeit für einen Schritt nach vorne - ansonsten wäre die Schweizer Vollblutzucht in der Bedeutungslosigkeit versunken. Mehr und mehr Stuten blieben nach der Bedeckung gleich im Ausland, die Fohlengeburten sanken und die Attraktivität einen Inländer zu besitzen ebenfalls.

Neu wird unterschieden zwischen einem Inländer mit und ohne Prämienberechtigung.

  • Uneingeschränkter Inländer mit allen Rechten (inklusive Prämien-Berechtigung) ist ein Vollblüter dann, wenn die Mutter vor dem Abfohlen definitiv in die Schweiz importiert wurde und entweder in der Schweiz geboren sind oder von einer lediglich zur Bedeckung aus der Schweiz ins Ausland geschickten Stute im Ausland geboren sind, aber spätestens am 1. August des Geburtsjahres wieder in die Schweiz gebracht wurden. Diese Einreise muss zusammen mit der Mutter erfolgen (ausser diese sei zuvor im Ausland eingegangen...), zudem muss das betreffende Pferd im Schweizerischen Vollblut-Gestütsbuch eingetragen werden.
  • Als Inländer (bezüglich Startberechtigung in Inländerrennen ab 1.1.2009) ohne Prämienberechtigung gelten alle Vollblüter die den obigen Bestimmungen nicht genügen, aber von einem Aktivmitglied von Galopp Schweiz mit Wohnsitz in der Schweiz gezüchtet wurden - diese sind Inländer, sobald sie definitiv in die Schweiz eingeführt wurden.   

   

Es wird also bald deutlich mehr Inländer geben für die Inländer-Rennen. Doch nur die "echten" Inländer kassieren in den offenen Rennen Prämien, sofern sie sich unter den ersten 5 plazieren.

 

 

 

 

 

 
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